Gut zu wissen

Sie haben Fragen? Wir die Antworten!

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, Formulare zum Hinunterladen, Informationen für Ihren ersten Besuch in der PRAXIS 54, HAUSÄRZTE und vieles mehr. Wenn Sie hier keine Antwort finden, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail, wir helfen gerne weiter.

Ihr erster Besuch: Ganz einfach!

Ihr erster Besuch: Ganz einfach!

Um den Ablauf zu vereinfachen, haben wir ein Formular für Sie vorbereitet, das Sie bitte ausfüllen und an Ihren ersten Termin mitbringen oder uns vorgängig per E-Mail zusenden können.

Patientenformular und Einwilligungserklärung

Hausarztmodell: Eine prüfenswerte Variante

Hausarztmodell: Eine prüfenswerte Variante

Die meisten Krankenkassen der Schweiz bieten als Variante der Grundversicherung ein «Hausarztmodell» an. Die grundsätzlichen Regelungen sind überall gleich, doch jede Krankenkasse hat bei ihren Versicherungsmodellen einen gewissen Spielraum. Darum beachten Sie: Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, und dann sprechen Sie mit uns. Wir finden gemeinsam eine gute Lösung!

Der wichtigste Vorteil, in einem Hausarztmodell versichert zu sein: Als Patient haben Sie mit Ihrem Hausarzt einen verlässlichen Partner, der Sie in allen Gesundheitsfragen und Krankheitsfällen umfassend berät und Sie, so lange Sie es möchten, begleitet. Ihr Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner, und er wird sich Zeit nehmen, mit Ihnen das weitere Vorgehen und Therapiemöglichkeiten zu besprechen und Sie allenfalls zu Spezialisten zu überweisen. Nach auswärtigen Behandlungen erhält Ihr Hausarzt von den Partnerärzten einen Bericht über die Behandlung. So haben Sie als Patient die Gewähr, dass Ihre gesamte Krankengeschichte an einem zentralen Ort, nämlich in Ihrer Hausarztpraxis des Vertrauens, aufbewahrt ist, sodass jeder nachbehandelnde Arzt zu Ihrem Schutz umfassend informiert werden kann. Das kann Ihr Leben retten, z.B. beim Vorliegen von Allergien, die übersehen werden könnten. Und Sie müssen nicht selbst dafür besorgt sein, dass Sie die wichtigen und richtigen Unterlagen bekommen, mitnehmen und aufbewahren müssen.

Je nach Krankenkasse werden Sie beim Abschluss einer Versicherung im Hausarztmodell mit Prämienvergünstigungen belohnt. Ihre einzige Verpflichtung ist, dass Sie im Krankheitsfall (ausgenommen sind Notfälle, gynäkologische Untersuchungen, Augenarzt, Zahnarzt) zuerst Ihren Hausarzt anrufen oder aufsuchen, der dann mit Ihnen gemeinsam die weiteren Behandlungen plant.

Patientenverfügung: In guten Zeiten vorausdenken

Patientenverfügung: In guten Zeiten vorausdenken

In unzähligen TV-Sendungen und Zeitschriften ist die «Patientenverfügung» allgegenwärtig, manchmal bis zum Überdruss. Doch lesen Sie hier weiter, denn es ist eine für Sie persönlich ganz wichtige, nämlich lebenswichtige Sache. Das Erstellen ist einfach, wenn Sie dabei ein paar Dinge beherzigen:

  • Lassen Sie sich in unserer Hausarztpraxis ein vorgedrucktes Formular geben oder drucken Sie es sich aus dem Internet unter folgenden Link aus. Wir Hausärzte empfehlen die Patientenverfügungs-Formulare der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, FMH. Es gibt davon eine kurze und eine ausführlichere Version. Ausserdem können Sie selbstverständlich Ihre Patientenverfügung auch selbst formulieren.

    Patientenverfügung
  • Machen Sie sich in Ruhe erste Gedanken über die im Formular gestellten Fragen. Es sind keine einfachen Fragen, denn schliesslich betreffen sie Informationen für das Verhalten von Ärzten Ihnen gegenüber, sollten Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall einmal keine Auskunft mehr geben können.
  • Besprechen Sie die Fragen mit Ihrer Familie, mit engen Bezugspersonen und vor allem mit Ihrem Hausarzt. Wir von der PRAXIS 54, HAUSÄRZTE nehmen uns gerne Zeit, um mit Ihnen diese Fragen auch aus ärztlicher Sicht empathisch und kompetent zu besprechen. Denken Sie daran, es geht um SIE!
  • Wenn Sie genug Informationen haben, füllen Sie das Formular von Hand aus und kopieren Sie das Formular. Das Original bleibt bei Ihnen, eine Kopie geben Sie Ihrer Bezugsperson/Ihren Bezugspersonen, die Sie erwähnt haben, und eine Kopie geben Sie Ihrem Hausarzt. Bitte bewahren Sie das Original an einem gut zugänglichen Ort auf und informieren Sie Ihre Bezugsperson, wo sich das Original befindet. Sie können für diese Angabe aus dem Internet auch eine separate Hinweiskarte ausdrucken, auf der Sie den Aufbewahrungsort vermerken und die Sie auf sich tragen können.
  • Für Sie, für Ihre Angehörigen und Bezugspersonen und für alle Ihre behandelnden Ärzte ist es sehr wertvoll, wenn Sie eine aktuelle Patientenverfügung haben und diese deshalb Ihre Wünsche kennen, wie Sie behandelt werden möchten. In lebensbedrohlichen Notfällen können Sie keine Anordnungen mehr geben, und die Angehörigen sind dann oft überfordert.
Organspende: Einfach Leben retten

Organspende: Einfach Leben retten

Vergessen Sie alle Schreckgespenster von Organen, die lebenden Patienten entnommen werden! Es gibt hier in der Schweiz wirklich KEINEN Grund, NICHT Organspender zu sein! Die Sicherheitsmassnahmen und -standards sind hier derart hoch, dass Sie mit einem Organspender-Ausweis auf einfachste und sicherste Weise das Leben anderer Menschen retten können, wenn der Weg auf dieser Welt für Sie einmal zu Ende gehen muss.

Jedoch: Füllen Sie den Organspenderausweis, den Sie bei uns in der Hausarztpraxis erhalten oder unter www.swisstransplant.org bestellen können nicht einfach aus einer Laune heraus und «zwischen Tür uns Angel».

www.swisstransplant.org

Lassen Sie sich von uns Hausärzten beraten, stellen Sie uns Ihre Fragen, die Sie zu diesem so wichtigen Thema haben, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Und Sie können dann mit einem guten Gefühl Organspender sein.

Herzstillstand: Wissen Sie noch, was Sie tun können?

Herzstillstand: Wissen Sie noch, was Sie tun können?

Der Patient atmet nicht, hat keinen Puls? Wenn Sie die Ambulanz alarmiert haben, erinnern Sie sich, was Sie im Nothelferkurs gelernt haben und beginnen Sie sofort mit der Reanimation mittels Herzdruckmassage und Beatmung: Auf 30 Druckstösse auf den Brustkorb, mit beiden Händen, in der Frequenz von 100 pro Minute, beatmen Sie den Patienten zweimal mit einem Atemstoss in den Mund.

Beauftragen Sie jemanden zu schauen, ob sich in der Nähe ein öffentlich zugänglicher Defibrillator befindet. Ein grünes Schild zeigt den Standort. Lassen Sie das Gerät holen. Schalten Sie es ein und beauftragen Sie jemanden, die Anweisungen, die das Gerät Schritt für Schritt angibt, zu befolgen. Unterbrechen Sie die Druckstösse und die Beatmung nicht, auch nach der Schockabgabe nicht! Ein Defibrillator unterstützt die Reanimationen, er ersetzt sie nicht.

Denken Sie daran: Es gibt nur einen Fehler, den Sie bei einem Kreislaufstillstand machen können, nämlich NICHTS ZU TUN.

Zögern Sie nicht: Der Samariterverband des Kantons Schwyz bietet Kurse auf allen Stufen an, für Einzelpersonen jeden Alters oder für Firmen. Informationen erhalten Sie unter: www.samariter-schwyz.ch, oder fragen Sie bei uns in der Praxis nach, wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Einwilligung Medikamentenbestellung/-bezug

Einwilligung Medikamentenbestellung/-bezug

Aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes dürfen wir ohne schriftliche Einwilligung des Patienten keine Medikamentebestellungen von Drittpersonen annehmen oder Medikamente an Drittpersonen abgeben. Bitte füllen Sie unser Einwilligungsformular einmalig aus, damit wir in Zukunft ohne rechtliche Probleme die Medikamente weiterhin von der bevollmächtigten Person bestellen oder an sie abgeben können.

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