Das neue Datenschutzgesetz
Seit dem 01.09.2023 gilt das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) schweizweit, an welches auch wir uns halten müssen.
Genauere Informationen über das neue Gesetz finden Sie auf der Webseite des Bundes:
Neues Datenschutzrecht ab 1. September 2023 (admin.ch)
Änderungen im Praxisalltag
- Das angepasste Personalienblatt muss von jedem/r Patienten/in ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte verwenden Sie dafür das Personalienblatt auf unserer Homepage unter "Gut zu wissen".
- Neu dürfen wir keine Medikamente ohne schriftliche Autorisierung durch den/die Patienten/in bestellen oder aushändigen. Hierfür dürfen Sie gerne das vorbereitete Dokument unter "Gut zu wissen" ausfüllen und mitbringen/zustellen.
- Der E-Mailverkehr wird aufgrund des neuen Gesetzes verschlüsselt. Für die Einsicht der E-Mails wird eine Zwei-Faktor-Authentifizierung angewendet. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an unser Personal wenden.